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Die Kanzlei - Ihr kompetenter Partner


Die Kanzlei Hartwig Urbainsky wurde im Jahre 1986 gegründet. Seit über 15 Jahren arbeiten wir schwerpunktmäßig und mit großem Erfolg auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts.

Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet bieten wir Ihnen ebenfalls die Abwicklung des kompletten Nachlasses an. Der Kanzleiinhaber, Herr RA Hartwig Urbainsky, ist Fachanwalt für Erbrecht und beschäftigt vier weitere Rechtsanwälte, von denen zwei ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht sind. Diese werden von sechs Fachangestellten unterstützt. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, in allen Belangen gut beraten und vertreten zu werden.

In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass es sinnvoll ist, auch bereits vorhandene Testamente oder Nachlassregelungen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen bzw. ein zu errichtendes Testament in Zusammenarbeit mit einem Fachmann zu erstellen. Sprechen Sie mit uns.

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HARTWIG URBAINSKY
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Erbrecht

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