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Fristen + Freibeträge


Fristen:
Ausschlagung: 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung.

Pflichtteil: Geltendmachung bis 3 Jahre nach Todesfall.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten 10 Jahre sind zu berücksichtigen. Die 10-Jahresfrist läuft nicht bei Eheleuten.

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten: Alle 10 Jahre zur Ausschöpfung der Freibeträge.


Freibeträge
unter Eheleuten: 500.000 EUR
bei Eltern und Kindern: 400.000 EUR
bei Enkeln, wenn deren Eltern noch leben: 200.000 EUR
bei Enkeln, deren Eltern nicht mehr leben: 400.000 EUR
bei Enkeln (2. Ordnung) bei Todesfall: 100.000 EUR
bei Geschwistern:  20.000 EUR
übrige, wie Lebenspartner:  20.000 EUR


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HARTWIG URBAINSKY
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