Fristen + Freibeträge
Fristen: Ausschlagung: 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung.
Pflichtteil: Geltendmachung bis 3 Jahre nach Todesfall.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten 10 Jahre sind zu berücksichtigen. Die 10-Jahresfrist läuft nicht bei Eheleuten.
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten: Alle 10 Jahre zur Ausschöpfung der Freibeträge.
Freibeträge | |
unter Eheleuten: | 500.000 EUR |
bei Eltern und Kindern: | 400.000 EUR |
bei Enkeln, wenn deren Eltern noch leben: | 200.000 EUR |
bei Enkeln, deren Eltern nicht mehr leben: | 400.000 EUR |
bei Enkeln (2. Ordnung) bei Todesfall: | 100.000 EUR |
bei Geschwistern: | 20.000 EUR |
übrige, wie Lebenspartner: | 20.000 EUR |
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