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Internationales Erbrecht


Die wachsende Mobilität unserer Bevölkerung stellt an unsere Erbrechts-Kanzlei komplexe Anforderungen. So ist es heute nicht mehr ungewöhnlich, dass Erbfälle Besitztümer oder Immobilien im Ausland aufweisen, weshalb unter Umständen nationale Eigenheiten bzgl. des Erbrechts Anwendung finden.

Erbstatute sind in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft unterschiedlich. Bei einer Nachlassabwicklung bei Auslandsvermögen kann sich mangelnde Erfahrung folgenschwer auswirken. Welches Recht ist auf den Nachlass des Erblassers anzuwenden? Welches Verfahrensrecht ist anwendbar? Befinden sich im Ausland bewegliche oder unbewegliche Vermögen?


Bei Erbfällen, die eine Auslandsbeteiligung aufweisen, ist der betroffene Personenkreis oft begründet überfordert, denn es sind umfangreiche Recherchen mit maximalem Arbeitseinsatz notwendig. Nicht selten muss zusätzlich ausländische Kompetenz hinzugezogen und koordiniert werden.


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