Vermächtnis
Unter einem Vermächtnis versteht man Zuwendungen aus dem Nachlass zugunsten namentlich benannter Personen oder Institutionen, ohne dass der Vermächtnisnehmer zwingend Erbe ist.
Ein Vermächtnisnehmer ist in aller Regel nicht Erbe. Auch im Rahmen der Nachlassgestaltung ist oft der Wunsch des zukünftigen Erblassers, bestimmte Gegenstände oder Rechte nahestehenden Personen oder Institutionen zu vermachen, obwohl diese Person oder Institution möglicherweise nicht erbberechtigt ist.
Es kann aber auch ein Vorausvermächtnis zugunsten eines Erben bestimmt werden. Dies sollten Sie aber nur durch einen Fachmann formulieren lassen.
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