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Testament / Testamentsgestaltung


Ein Testament ist die wirksame Willenserklärung eines zukünftigen Erblassers, eine bestimmte Erbfolge haben zu wollen. Dies muss nicht der gesetzlichen Erbfolge entsprechen. Es muss von dem Errichtenden (Testator) selbst verfasst, datiert und unterschrieben werden.

Vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift. Ein notarielles Testament wird vor dem Notar errichtet. Ein handschriftliches, das zulässig ist, können Sie zuhause eigenhändig, am besten in Langschrift, verfassen.

Es finden sich in selbst verfassten Testamenten allerdings oft Widersprüche oder Unstimmigkeiten, die nur dazu führen können, dass ein Dritter (Richter) eine Interpretation des niedergeschriebenen Willens unternimmt. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei der Gestaltung und Entwicklung eines Testamentes fachlich unterstützen zu lassen.

Bevor Sie jedoch ein Testament verfassen wollen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen. Häufig nützt es, sich Notizen zu den beteiligten Personen zu machen, wünschenswert ist es im Rahmen einer Beratung, dass ein Stammbaum mitgebracht wird.

Sollten Sie jedoch Notizen machen, dann bedenken Sie, dass Sie die Notizen als solche kennzeichnen und nicht voreilig eine Unterschrift darunter setzen, da dies möglicherweise dann doch ein Testament ist, das Sie eben erst fachmännisch aufgestellt wissen möchten.

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