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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung 


In den letzten Jahrzehnten ist die durchschnittliche Lebenserwartung in unserer Bevölkerung kontinuierlich angestiegen. Diese Entwicklung bringt allerdings mehr und mehr altersbedingte Krankheitsbilder mit sich, die die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Es besteht also die Gefahr, im hohen Alter nicht mehr in der Lage zu sein, seine eigenen Belange betreuen zu können.

In solch einem Fall sollte eine andere Person für Sie entscheiden dürfen. Haben Sie hier keine Vorsorge getroffen, so wird eine Amtsbetreuung angeordnet. All das sind Gründe, warum Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen mehr ins Bewusstsein größerer Bevölkerungskreise treten. Auch hier sind aber aktuelle Änderungen in den Gesetzen, insbesondere bei der Patientenverfügung, zu beachten.

Aus diesem Grunde sind sowohl Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen als auch Testamente in gewissen Zeitabständen zu überprüfen und sollten mit der eigenen Lebenssituation in Einklang gebracht werden.

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